Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) NeueHeimat


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Dr. Esther Konieczny (nachfolgend "Beraterin" genannt) und dem/der Auftraggeber*in (nachfolgend “Klient*in” genannt). Abweichende Bedingungen der Klient*in gelten nur, wenn sie von der Beraterin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Diese AGB gelten ausschließlich für die im Rahmen des Vertrages erbrachten Dienstleistungen.


§ 2 Leistungsumfang und -durchführung

2.1 Die zwischen Beraterin und Klient*in geschlossenen Verträge beziehen sich auf Dienstleistungen im Bereich der Unternehmens/Organisationsberatung und -entwicklung. Die Leistungen der Berater*in dienen der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen und stellen keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg dar.

2.2 Die Beraterin behält sich vor, zur Durchführung des Vertrages Hilfskräfte, Expertinnen und andere Unterstützung hinzuzuziehen. Rechts- und Steuerberatungsleistungen werden nicht durch die Beraterin erbracht.


§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Die vereinbarte Vergütung für die Dienstleistungen der Beraterin ist nach Rechnungsstellung unverzüglich und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

3.2 Bei Zahlungsverzug ist die Beraterin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlichem Umfang (8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu berechnen.

3.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung durch den/die Klient*in sind nur möglich, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.


§ 4 Stornierung

Der/die Klient*in hat das Recht, den Auftrag vor Beginn der Dienstleistung zu stornieren. Bei einer Stornierung behält sich die Beraterin das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls eine Stornierungsgebühr zu erheben. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem bereits erbrachten Leistungsumfang und den damit verbundenen Kosten.

Stornierung vor Projektbeginn:
Bis zu 30 Tage vor Projektbeginn: Keine Stornierungsgebühren
29 bis 15 Tage vor Projektbeginn: 25% des vereinbarten Projektbudgets
14 bis 7 Tage vor Projektbeginn: 50% des vereinbarten Projektbudgets
Weniger als 7 Tage vor Projektbeginn: 100% des vereinbarten Projektbudgets

Stornierung während des laufenden Projekts:
Stornierung während der ersten 25% der Projektlaufzeit: 50% des restlichen Projektbudgets
Stornierung während der nächsten 25% der Projektlaufzeit: 75% des restlichen Projektbudgets
Stornierung während der letzten 50% der Projektlaufzeit: 100% des restlichen Projektbudgets


§ 5 Mitwirkungspflicht der Klient*innen

Zur erfolgreichen Durchführung unserer Tätigkeit benötigen wir die uneingeschränkte Mitwirkung der Mitarbeiter*innen der Klient*in im vereinbarten Umfang. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere die rechtzeitige Ausführung der vereinbarten Mitwirkungshandlungen, die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel und Unterlagen sowie sonstige Unterstützung auf Kosten der Klient*innen. Wenn ein Projekt in aufeinander aufbauenden Phasen durchgeführt wird, liegt es in der Verantwortung der Klient*innen, auf unseren Wunsch hin die abgeschlossene Phase kurzfristig zu prüfen und zu billigen, um einen reibungslosen Fortschritt zu gewährleisten. Falls wir den Abschluss einer Projektphase oder eines Projekts den Klient*innen schriftlich anzeigen und innerhalb von 14 Tagen keine Einwände schriftlich erhoben werden, gilt die abgeschlossene Phase oder das Projekt als von den Klient*innen geprüft und gebilligt.

Die Klient*innen stellen alle für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Sie tragen die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten.


§ 6 Vertraulichkeit

Die Beraterin und die Klient*innen verpflichten sich zur gegenseitigen Vertraulichkeit aller geschäftlichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf beauftragte Dritte.


§ 7 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte, die im Rahmen der Dienstleistungen der Beraterin entstehen, verbleiben bei der Beraterin. Die Klient*in darf diese Rechte nur im vereinbarten Umfang nutzen.


§ 8 Haftung

8.1 Die Haftung der Beraterin für Schadenersatz ist begrenzt. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Beraterin, ihre Organe, Vertreter*innen und Angestellte nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten, garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

8.2 Die Berater*in sichert zu, ausreichend versichert zu sein, um eventuelle Schadensfälle im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit abzudecken. Eine etwaige Schadensersatzpflicht ist auf die Versicherungsleistung begrenzt.


§ 9 Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

10.2 Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Geschäftssitz der Berater*in, soweit gesetzlich zulässig.